SCUTTLER – Regeln
für Ihre SICHERHEIT & dem Schutz Unserer Natur!

Für/An alle. die unsere SCUTTLER-Touren begleiten und mitmachen  …  das oberste Gebot „SAFTIY FIRST“

Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme an einer geführten Wanderung ist freiwillig. Jeder Teilnehmer ist für seine körperliche Tauglichkeit selbst verantwortlich und nimmt auf eigenes Risiko teil. Sie sind selbst für Ihr Wohlbefinden, Ihre physische und mentale Fitness verantwortlich. Die in der Ausschreibung angeführten Kriterien wie Können, Technik und Kondition sind eigenverantwortlich, ohne dass diese vom Tourenbegleiter hinterfragt werden, zu erfüllen. Jeder Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob er an der Veranstaltung teilnimmt, und diese bis zum Ende durchführt. Voraussetzung für eine Teilnahme sind körperliche Fitness und Gesundheit sowie eine zweckmäßige Bekleidung und Ausrüstung der Witterung und Jahreszeit entsprechend. Bei unzureichender Ausrüstung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  2. Die Teilnehmer haben ihre Anfahrt auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu organisieren.

  3. Die Wanderführerin ist über Erkrankungen, insbesonders über chronische Krankheiten, sowie die gegebenenfalls nötige Einnahme von Medikamenten (z.B. Herz-Kreislauf-Medikamente, Anti-Allergika, etc.) und wo Sie diese für den Notfall aufbewahren, unaufgefordert zu informieren. Teilnehmer, die offensichtlich unter reaktionsmindernden Einflüssen stehen (Medikamente, Alkohol, Drogen, etc.) werden aus Sicherheitsgründen von der Wanderung ausgeschlossen.

  4. Die Wanderführerin schließt die Haftung für sich und seine Erfüllungsgehilfen für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus, ausgenommen sie beruht auf einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung. Die Wanderführerin übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle oder andere Schadensfälle.

  5. Die Wanderführerin behält sich das Recht vor, je nach Wetterlage und tourenbeeinträchtigenden Verhältnissen eine Änderungen der Route oder einen gänzlichen Abbruch der Wanderung vorzunehmen.

  6. Den Anweisungen der Wanderführerin und seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Wanderung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist die Wanderführerin berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Wanderung auszusprechen. Der Teilnehmer hat auf eigenes Risiko und eigene Kosten die Rückfahrt zu organisieren.

  7. Wir bewegen uns bei der Wanderung in der Natur. Hierbei ist insbesondere die Ruhe der Tiere zu respektieren. Hunde sind während der gesamten Wanderung je nach den gegebenen örtlichen Verordnungen an der Leine zu führen. Lärm und Licht während der Dämmerung und der Nacht sind auf ein Minimum zu reduzieren oder zu vermeiden. Müll wird nicht weggeworfen sondern mitgeführt und an den dafür vorgesehen Abfallbehältern entsorgt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung und diese ist einzuhalten.

  8. Alle Teilnehmer sind einverstanden, dass alle von ihnen vor/während/nach der Wanderung gemachten Film-, Ton- und Bildaufnahmen in allen Medien Formaten ohne Rücksprache und Entgelt sowie räumlich und zeitlich vom Veranstalter verwendet werden dürfen.  

 

SCHUTZ UNSERER NATUR

1.0 – Wir befahren zum Schutze der Natur grundsätzlich nur öffentliche Wanderwege, Forstwege, Harvester-Trails, etc.!
2.0 – Zur Abfallentsorgung führen wir einen Müllsack mit. Grundsätzlich gilt – Wir verlassen einen Platz So sauber (Wenn möglich sauberer) als wir ihn vorgefunden haben!
3.0 – Mit dem SCUTTLER bewegen wir uns vorsichtig und behandeln den Untergrund pfleglich.
4.0 – Wir verhalten uns im Wald ruhig und besonnen, um die Tiere nicht aufzuscheuchen/stören!
5.0 – Wenn Hindernisse den Weg versperren, räumen wir diese auf, bzw. sagen dem zuständigen Forstbetrieben/Vereinen bescheid.